GRAN CANARIA
Eine Insel zum Verlieben
Urlaub vor der Küste Afrikas
Der Urlaubsmagnet Gran Canaria ist für seine wunderschönen Traumstrände, sein tolles Wetter mit reichlich Sonnenschein und für seine herzlichen Einwohner bekannt. Und dementsprechend ist der Urlaubsort auch für viele Deutsche, die vielleicht eine Auswanderung in Erwägung ziehen, sehr interessant. Vor allem Arbeitssuchende, die schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken spielen, auszuwandern, werden wörtlich dazu verlockt, einen Neuanfang auf Gran Canaria zu starten. Doch so schön das Land auch ist, vor der endgültigen Auswanderung müssen viele Formalitäten und Maßnahmen in die Wege geleitet werden, um ein neues Leben auf Gran Canaria einrichten zu können.
So ist es für Deutsche beispielsweise sehr interessant, dass sie das Recht in Anspruch nehmen können, in Spanien und dementsprechend auf Gran Canaria weiterhin Arbeitslosengeld zu verdienen. Da sich der Start in ein neues Leben vor allem aus finanzieller Sicht nicht immer leicht gestalten lässt, sollten Auswanderer diese Option nicht vernachlässigen.
Interessierte, die bereits in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen und nun ihr Glück in Spanien versuchen, haben genau zwei Möglichkeiten. Sie können beispielsweise ihren Anspruch in Deutschland ruhen lassen, zumindest für ein Jahr ist dies möglich. Sollte der Auswanderer nun innerhalb dieses Jahres zurückkehren, kann er sein Recht ohne jegliches Wenn und Aber wieder aufleben lassen.
Die kurzfristige Lösung hingegen bildet die Möglichkeit, sich das Arbeitslosengeld nach Spanien überweisen zu lassen. Dies ist jedoch nur für drei Monate möglich, innerhalb diese Zeit hat der Auswanderer auf Gran Canaria keine Existenzprobleme, muss sich jedoch dringend Arbeit suchen.
Interessierte, die sich nun endgültig für die Auswanderung entschieden haben und auf Gran Canaria vor allem auf Arbeitssuche gehen möchten, müssen sich im Voraus beim Arbeitsamt in Deutschland melden. Mit ihrem Sachbearbeiter muss die Auswanderung unter der Berücksichtigung der Arbeitssuche eingehend besprochen werden. Hierbei erhält der Interessierte Auskunft darüber, welche Formulare und Blätter er am lokalen Arbeitsamt auf Gran Canaria vorzeigen muss
Bei der Auswanderung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Arbeitnehmer in Spanien verpflichtet sind, eine Sozialversicherung abzuschließen. Auch Auswanderer unterfallen diesem System und können erst arbeiten, wenn sie eine Sozialversicherung aufweisen können. Die Versicherung wird jedoch vom Arbeitgeber abgeschlossen und umfasst die ärztliche Versorgung, wie beispielsweise Krankenhausaufenthalte auf Gran Canaria.