Gran Canaria virtuell

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GRAN CANARIA

Eine Insel zum Verlieben

Urlaub vor der Küste Afrikas




Auswandern nach Gran Canaria - Auswandern mit deutscher Rente

Die Kanaren werden heute oft schon unter dem Namen "Insel der Alten und junggebliebenen Rentner" bezeichnet, da viele ausländische Rentner den Wunsch nach einer Rentenzeit mit Sonne und Meer in die Tat umsetzen und nach Gran Canaria, Fuerte Ventura oder Lanzarote bzw. andere spanische Sonneninseln auswandern.

Bevor man diesen Schritt wirklich geht, ist es sinnvoll, sich nicht nur über die angenehmen Seiten von z.B. Cran Canaria zu informieren, sondern sich auch genau über praktische Dinge zu informieren.

Momentan wird laut europäischem Recht an deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz ständig in Europa haben, der deutsche Rentenanspruch noch voll ausgezahlt. Somit kann der auswanderungswillige Deutsche auch bei einem Wohnortwechsel nach Cran Canaria mit der vollen Rentenauszahlung rechnen, denn die spanische Insel gehört zu Europa. Der Grundsatz der ungekürzten Rentenauszahlung auf Gran Canaria durch die deutschen Rentenversicherungsträger fällt unter die EU-Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72.




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Unterschieden wird bei dem Auswandern nach Gran Canaria bzw. der Rentenzahlung nach einem vorübergehendem Aufenthalt im Ausland, bei dem aber der Wohnstand noch im Inland (Deutschland) beibehalten wird. Der Aufenthalt auf Gran Canaria ist dabei zeitlich bis zu einem Jahr ohne Nachweis möglich. Gezahlt, wird hierbei die Inlandsrente. Zudem wird unterschieden zum Aufenthalt, der sich gänzlich auch mit Wohnsitz nach Gran Canaria verlegt. In diesem Fall gilt zwar der Grundsatz der ungekürzten Auszahlung auch, aber teilweise gibt es Sonderfälle, die sich am Auswanderungszeitpunkt, den Beitragszeiten von Deutschland, dem Geburtstag und daran orientieren, ob man Beiträge in einem oder mehreren europäischen Ländern in die Rentenversicherung gezahlt hat, denn dann gelten die Ansprüche je nach Anspruch aus dem jeweiligen Land.

Die Rentenzahlung für "Vollzeitauswanderer" nach Gran Canaria wird vom Rentenversicherungsträger im Voraus per Scheck an eine gewünschte Adresse von Gran Canaria oder ein auf Gran Canaria angelegtes Konto überwiesen. Man sollte sich vorher aber unbedingt um die richtigen Rentenantragsformulare kümmern und mit dem deutschen Bankberater seine Wünsche klären, damit die Rente nicht zeitweise wegen fehlender Kenntnis des Aufenthaltes einbehalten wird. Zudem ist es vorgekommen, dass bei der Rentenumrechnung Abschläge gemacht werden oder die Überweisungen nach Gran Canaria doch länger dauern und man für Umtausch oder Überweisungen Gebühren zahlen muss.

Wer allerdings Forderungen aus einer Riester-Rente hat, der muss sich im Klaren darüber sein, dass er Steuerzahlungen an Deutschland machen muss, bzw. nicht den niedrigen Steuersatz von Gran Canaria ausschöpfen kann, denn die Gelder der Riester-Rente wurden zu Zeiten in Deutschland vom Staat bezuschusst, der sein Geld nicht verschwinden lassen wird.

Eine Rente auf Gran Canaria ist möglich und bei ordentlicher Vorausplanung und Formularerfüllung unspektakulär - warum dennoch viele Rentner enttäuscht zurückkehren müssen oder in Armut auf Gran Canaria enden, liegt an der Tatsache, dass die Krankenversicherung und Pflegezahlungen und Pflegezustände auf Gran Canaria extrem teurer und schlechter als in Deutschland sind - daran muss man denken und sich informieren.